Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Bettina Endres-Muschalle, 02623-9266550, Hebammenpraxis Montabaur, Herzog-Adolf-Straße 2, 56410 Montabaur
Zweck der Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die sie erhebt. Zu diesen Zwecken können auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung gestellt werden (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten:
Die Hebamme übermittelt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung Ihrer Daten:
Die Hebamme bewahrt Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB ist sie dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der (Berufsordnung der Länder). Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, über die betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung:
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art.77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz
Tel.: 06131.208-2449, Fax: 06131.208-2497, poststelle@datenschutz.rlp.de, http://www.datenschutz.rlp.de
Rechtliche Grundlagen:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit.h (DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 lit.b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Ihre Hebamme Bettina Endres-Muschalle
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der Hebamme
Geburtsvorbereitungs- Rückbildungskurse
Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Leistungsempfänger/-innen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privat versicherte Leistungsempfänger/-innen erhalten im Anschluss an den Kurs eine Rechnung.
Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmer/-in selbst getragen. Es ist unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt.
Partnergebühren müssen im Vorfeld von dem/der Partner/in selbst gezahlt werden. Über die Entrichtung kann eine Quittung ausgestellt werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung gegenüber der Krankenkasse. Einige Kassen tun dies jedoch auf freiwilliger Basis.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung nach Kursbeginn ist nicht möglich. Auch die Teilnahme von versäumten Kursstunden in anderen Kursen wird ausgeschlossen.
Aqua-Fitness in der Schwangerschaft / Babymassagekurse
Diese Kurse sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die Kosten dafür müssen von dem/der Kursteilnehmer/-in selbst getragen werden.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler/-innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern ein/eine Arzt/Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbstständiges Versicherungsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Medizinische Unterlagen
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes (siehe gesonderter Link).
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Ärztin oder einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich der/die Leistungsempfänger/-in mit der Verwendung seiner/ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt der/die Leistungsempfänger/-in hiermit ebenfalls ausdrücklich zu.
Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich der/die Leistungsempfänger/-in bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen.
Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse des/der Leistungsempfänger/s/-in übernommen werden.
Darunter fallen auch Akupunkturbehandlungen oder eine Tapeanlage.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Terminabsage
Vereinbarte Termine, die von dem/der Leistungsempfänger/-in nicht eingehalten werden oder nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich abgesagt werden, werden mit 45,00€ pro Termin in Rechnung gestellt. Die Ausfallpauschale wird nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.